Bootsführerscheine

Prüfen Sie hier ihren Bootsführerschein und seine Bestimmungen in den jeweiligen Segelrevieren

Benötigte Boots-Führerscheine & Richtlinien

Das kroatische Verkehrsministerium hat die Liste der, in Kroatien anerkannten, Befähigungsnachweise zum Führen von Yachten unter kroatischer Flagge veröffentlicht.

Von den deutschen Befähigungsnachweisen werden folgende Scheine anerkannt:

  • Sportbootführerschein See
  • Sportküstenschifferschein
  • Sportseeschifferschein
  • Sporthochseeschifferschein

(zusätzlich wird auch weiterhin ein Sprechfunkzeugnis verlangt)

Hier geht es zur Liste der in Kroatien anerkannten ausländischen Sportbootführerscheine und Befähigungen für Sportboote.

https://www.mppi.hr/

Welchen Bootsführerschein benötige ich in welchem Charterrevier?

Griechenland: Von den deutschen Befähigungsnachweisen werden folgende Scheine anerkannt:

  • Sportbootführerschein See
  • Sportküstenschifferschein
  • Sportseeschifferschein
  • Sporthochseeschifferschein

Pflicht an Bord ist der Co Skipper, der einer der oben aufgeführten Befähigungsnachweis besitzt, bzw. den Nachweis über Segelerfahrung / eine Seemeilenbestätigung vorlegen kann oder einem Segelsportverein angehört.

Slowenien – Montenegro – Italien – Spanien – Portugal – Frankreich – Türkei – Karibik:

Von den deutschen Befähigungsnachweisen werden folgende Scheine anerkannt:

  • Sportbootführerschein See
  • Sportküstenschifferschein
  • Sportseeschifferschein
  • Sporthochseeschifferschein

Der Sportbootführerschein Binnen:
Bootsführerscheine und Funkscheine in Deutschland

Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten (unter Motor oder Segel/Surfen) unter 15 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet) auf den Binnenschifffahrtsstraßen, vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit mehr als 3,68 kW (5 PS).

Der Sportbootführerschein See:
Diesen Führerschein benötigen Sie für die Charter einer Segelyacht in internationalen Gewässern nicht. Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von motorisierten Sportbooten auf den Seeschifffahrtsstraßen (3 sm). Vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit mehr als 3,68 kW (5 PS).

Dieser Führerschein wird von den Behörden in europäischen Ausland als Qualifikationsnachweis bei der Charter einer Hochseeyacht erwartet. In den Segelrevieren des aussereuropäischen Auslandes (z.B. Karibik, Indischer Ozean, Pazifik) wird statt eines Führerscheins als Qualifikationsnachweis ein „Sailing experience résumé“ erwartet, also eine Zusammenfassung Ihrer Segelerfahrung.

Der Sportküstenschifferschein:
Amtlicher, empfohlener Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in Küstengewässern (alle Meere bis 12 sm Abstand von der Festlandküste). Hierbei handelt es sich um einen empfohlenen Führerschein. Für die Charter einer Hochseeyacht in internationalen Gewässern ist er daher nicht vorgeschrieben.

Der Sportseeschifferschein:
Amtlicher, empfohlener Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in küstennahen Seegewässern (alle Meere bis 30 sm und Ost- und Nordsee, Kanal, Bristolkanal, Irische und Schottische See, Mittelmeer und Schwarzes Meer). Dieser Führerschein ist zum Führen von Sportbooten, die gewerbsmäßig zur Ausbildung genutzt werden, vorgeschrieben Hierbei handelt es sich um einen empfohlenen Führerschein. Für die Charter einer Hochseeyacht in internationalen Gewässern ist er daher nicht vorgeschrieben.

Der Sporthochseeschifferschein:
Amtlicher, empfohlener Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in der weltweiten Fahrt (alle Meere). Dieser Führerschein ist zum Führen von Sportbooten, die gewerbsmäßig zur Ausbildung genutzt werden, vorgeschrieben. Hierbei handelt es sich um einen empfohlenen Führerschein. Für die Charter einer Hochseeyacht in internationalen Gewässern ist er daher nicht vorgeschrieben.

Funkzeugnisse:
Das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate, SRC): Amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im Weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für UKW (Reichweite bis ca. 35 sm) auf Sportbooten. International und unbefristet gültig. Das Short Range Certificate(ehemaliges UKW-Sprechfunkzeugnis) wird von den Behörden in Kroatien und an der deutschen Ostseeküste als Qualifikationsnachweis vorausgesetzt, wenn Sie eine Hochseeyacht chartern möchten, die mit einem UKW-Sprechfunkgerät ausgestattet ist. Das unbeschränkt gültige Funkbetriebszeugnis (Long Range Certificate, LRC):

Amtliche Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des Seefunkdienstes im GMDSS für UKW, GW, KW und Seefunk über Satelliten auf Sportbooten. International und unbefristet gültig.

Das Long Range Certificate benötigen Sie für die Charter einer Hochseeyacht in internationalen Gewässern nicht.

 

Quelle: Deutscher Segler Verband, Gründgensstr. 18, 22309 Hamburg – www.dsv.org